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Der Ombudsmann vermittelt neutral und unabhängig
zwischen Menschen mit Hörproblemen und Hörgeräteherstellern, CI-Herstellern, Hörgeräteakustikern, Expertiseärzten (Kommission
für Audiologie und Expertenwesen), Sozialversicherern, Behörden und Ämtern.
Er entscheidet nicht in eigener Kompetenz und hat auch kein
Weisungsrecht. Er sucht vielmehr die Vermittlung zwischen den
Parteien durch Beratung.
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